Teilnahmehinweise

Mit der Anmeldung und/oder Teilnahme an einem Fahrtechniktraining von Pfadkundig erklärt der/die Teilnehmer/in, dass er die nachfolgenden Teilnahmehinweise,  gelesen hat und damit einverstanden ist.

 

 I. Begriffsbestimmungen

1. Pfadkundig ist Veranstalter von Mountainbike-Fahrtechniktrainings und Moutainbiketouren.

 2. Moutainbiketouren und Moutainbiketrainings werden im Weiteren MTB-Veranstaltung genannt.

 3. Der individuelle Leiter dieser Fahrtechniktrainings und Touren wird im Weiteren als Guide bezeichnet.

 

 4. Soweit nachfolgend männliche Begriffsbestimmungen verwendet werden schließen diese, soweit anwendbar, die weiblichen Begriffsbestimmungen mit ein.

 II. Absage oder Abbruch von Fahrtechniktrainings

 Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder Durchführung an einer MTB-Veranstaltung. Pfadkundig und / oder der Guide sind jederzeit – auch kurzfristig – berechtigt, die MTB-Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen oder abzubrechen sowie Teilnehmer von der Teilnahme an MTB-Veranstaltung auszuschließen.

 III. Teilnahmevoraussetzungen

 1. Pfadkundig und/oder der Guide sind berechtigt, die Teilnahme an einer MTB-Veranstaltung von der Erfüllung besonderer Bedingungen (wie beispielsweise das Vorliegen bestimmter fahrtechnischer Fähigkeiten oder Kondition) abhängig zu machen. Hierauf wird im Einzelnen in der Ausschreibung zu einer MTB-Veranstaltung hingewiesen. Mit der Anmeldung und Teilnahme an der MTB-Veranstaltung bestätigt der Teilnehmer, dass er diese Bedingungen erfüllt. Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten vorlegen.

 2. Voraussetzung für die Teilnahme an einer MTB-Veranstaltung sind, sofern nichts anderes angegeben ist, ein technisch einwandfreies Mountainbike sowie eine ausreichende Pannenausrüstung (u. a. Ersatzschlauch, Flickzeug, Luftpumpe, Werkzeug, etc.). Das Mountainbike ist vor der Teilnahme durch einen Fachbetrieb auf dessen Fahrsicherheit zu überprüfen. Bei Mehrtagestouren ist der Teilnehmer vor jeder Ausfahrt verpflichtet einen Bikecheck durchzuführen. Bei Auffälligkeiten sind diese umgehend dem Guide zu melden. Es ist nicht Verpflichtung des Guides, dem Teilnehmer im Pannenfall technische Unterstützung zu gewähren. Kann die MTB-Veranstaltung aufgrund einer Panne nicht zu Ende gebracht werden, so ist ein eventuell erforderlicher Rücktransport auf eigene Gefahr und Kosten des Teilnehmers durchzuführen.

 3. Alle Teilnehmer haben für eine ausreichende Schutz- und Sicherheitsausrüstung zu sorgen. Hierzu gehören insbesondere eine den Witterungsbedingungen entsprechende Kleidung sowie eine angemessene Schutzausrüstung (z. B. lange Handschuhe, Protektoren). Die Teilnehmer sind verpflichtet, während der gesamten MTB-Veranstaltung, sofern das Mountainbike im Einsatz ist, einen Fahrradhelm und Fahrradhandschuhe zu tragen. Der Helm muß den einschlägigen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Alle Teilnehmer haben selbst für eine ausreichende Verpflegung und Getränke zu sorgen.

 4. Der Teilnehmer bestätigt, dass sein Gesundheitszustand die Teilnahme an einer MTB-Veranstaltung problemlos erlaubt.

 IV. Gefahrtragung

 1. Dem Teilnehmer an einer MTB-Veranstaltung von Pfadkundig ist bekannt, dass die Benutzung eines Mountainbikes sowohl auf als auch abseits befestigter Straßen und insbesondere im Rahmen eines Fahrtechnik-trainings besondere körperliche Anforderungen stellt und mit spezifischen Gefahren verbunden ist.

 2. Die Teilnahme an einer MTB-Veranstaltung erfolgt deshalb grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko.

 

 V. Verhalten der Teilnehmer

1. Die Teilnehmer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, daß sie sich und andere Teilnehmer nicht gefährden und auf diese Rücksicht zu nehmen.

 2. Die Teilnehmer sind insbesondere verpflichtet, die im Rahmen der MTB-Veranstaltung gestellten und aufeinander aufbauenden praktischen Übungsaufgaben zu absolvieren und auf Aufforderung des Guides zur Erlangung größtmöglicher Sicherheit zu wiederholen. Den Anweisungen des Guide zur Durchführung einzelner Übungen, ins besondere seinen Sicherheitshinweisen, ist jederzeit zu folgen.

3. Alle Teilnehmer haben auf öffentlichen Straßen und Wegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung in eigener Verantwortung einzuhalten. Darüber hinaus sind die upmove „Fair Play Regeln“ einzuhalten; die upmove „Fair Play Regeln können unter www.upmove.eu nachgelesen werden. Jedem Teilnehmer ist bewußt, dass die Abhaltung von MTB-Veranstaltungen teilweise auch auf nicht für die Befahrung freigegeben Straßen und Wegen durchgeführt wird.

 4. Die Teilnehmer sind sich darüber im Klaren, daß MTB-Veranstaltungen mit gewissen Risiken und Gefahren verbunden sind und nehmen diese Risiken und Gefahren bewußt und mit vollem Einverständnis in Kauf. Die Teilnehmer sind sich dabei insbesondere darüber bewußt und nehmen es in Kauf, daß es zu Stürzen und daraus resultierenden – auch schwersten – Sach-, Personen- oder Vermögensschäden kommen kann. Gefahren und Risiken können sich insbesondere, aber nicht nur, aus den – häufig auch wechselnden – Witterungs- und Wegebedingungen sowie dem eigenen und dem Verhalten Dritter ergeben. Auch eine nicht ausreichende gesundheitliche Verfassung, mangelnde Kondition sowie Selbstüberschätzung oder unzureichende und nicht den für das Fahrtechniktraining oder eine bestimmte Übung vorausgesetzten fahrtechnische Fähigkeiten der Teilnehmer können zu einer Gefährdung der eigenen Person oder Anderen führen.

 VI. Verwendung von Fotos

 Die Teilnehmer sind ausdrücklich damit einverstanden dass Fotos von teilnehmenden Personen, welche im Zuge der Veranstaltung vo Pfadkundig gemacht werden für Werbezwecke in Printmedien oder Web ohne weitere Zustimmung verwendet werden dürfen.

 VII. Haftung Pfadkundig

 Soweit Pfadkundig für rechtswidrig verursachte Schäden haftet, gilt Folgendes: Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Pfadkundig  unbeschränkt, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhalten (Tun oder Unterlassen) ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet Pfadkundig unbeschränkt, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten (Tun oder Unterlassen) ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist die Haftung von Pfadkundig ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Pfadkundig ausgeschlossen ist, gilt dies auch für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Im Falle eines Schadens ist, soweit möglich, der Guide unverzüglich vor Ort unter Angabe von Name und Wohnanschrift zu informieren. Darüber hinaus ist ein Unfall unverzüglich an Pfadkundig unter http://www.pfadkundig.at „Kontakt“ zu melden. Die Meldung hat schriftlich zu erfolgen.

 Teilnehmer, Datum ................................................................................................ Unterschrift & Name des Teilnehmers in Blockschrift Für Teilnehmer unter 18 Jahren ist dieser Teilnahmehinweis vom Erziehungsberechtigten unterfertigt zur Veranstaltung mitzubringen.

 

 Erziehungsberechtigter, Datum ............................................................................................. Unterschrift und Name des Erziehungsberechtigten in Blockschrift

Download
Teilnehmerhinweise zum Ausdrucken
Teilnehmer Hinweis .pdf
Adobe Acrobat Dokument 238.6 KB